AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sashimi W&W GmbH

Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sashimi W&W GmbH gelten für alle Verträge, die mit unseren Kunden hinsichtlich der Lieferung von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr, Mobiliar und ähnlichen Gegenständen abgeschlossen werden. Dies gilt unabhängig vom Lieferort und auch für die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten. Lieferungen und Vermietungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage unserer AGB. Abweichende Bedingungen sind nur dann gültig, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.

1. Preise

Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollte zwischen der Auftragsannahme und dem Beginn der Veranstaltung ein Zeitraum von mehr als 120 Tagen liegen, behält sich die Sashimi W&W GmbH das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.

2. Auftragsannahme

Unsere Angebote sind bis zur endgültigen Auftragsannahme unverbindlich.

3. Teilnehmerzahl

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Sashimi W&W GmbH die genaue Teilnehmerzahl sowie die endgültige Speisen- und Getränkeauswahl spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich mitzuteilen. Reduziert sich die Teilnehmerzahl um mehr als 10 %, ist die Sashimi W&W GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise pro Person entsprechend anzupassen. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Endabrechnung, es sei denn, eine Abrechnung nach Verbrauch oder tatsächlicher Einsatzzeit (z.B. Getränke und Personal) wurde vereinbart. Bei der Kalkulation unserer Buffets gehen wir von einer gleichmäßigen Verteilung der Geschlechter unter den Gästen aus. Sollte es sich um eine überwiegend männliche Gästegruppe handeln, bitten wir um rechtzeitige Information, damit die Mengen entsprechend angepasst werden können.

4. Reklamationen

Allgemeine Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden. Ein Umtausch falsch bestellter Waren ist bei Lebensmitteln und Genussmitteln ausgeschlossen. Die Sashimi W&W GmbH übernimmt keine Haftung für unsachgemäße Lagerung durch den Auftraggeber.

5. Leistungshindernisse

Sollten aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Sashimi W&W GmbH liegen, Lieferengpässe bei bestimmten Zutaten, Speisen, Getränken oder Equipment auftreten, ist die Sashimi W&W GmbH berechtigt, vergleichbare Produkte zu liefern.

6. Zahlung

Unsere Lieferungen sind ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, sofern auf der Rechnung nichts anderes vereinbart wurde. Die Sashimi W&W GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Aufträgen mit einem Netto-Umsatzvolumen über € 1.000,– werden 50 % der geschätzten Gesamtkosten bei Auftragserteilung als Anzahlung fällig, der Restbetrag bei Erhalt der Abschlussrechnung.

7. Fehlmengen, Bruch- und Verlust

Der Auftraggeber haftet für gemietete Gegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Die genauen Bruch- und Verlustmengen können erst nach vollständiger Reinigung ermittelt werden. Bei Beschädigung oder Verlust durch Eigenverschulden des Auftraggebers werden die Wiederbeschaffungskosten oder Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

8. Mietkonditionen

Die angegebenen Mietpreise für Geschirr, Mobiliar und Ähnliches beziehen sich auf eine Mieteinheit von 2 Tagen, ausgenommen Sonn- und Feiertage. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als volle Miettage. Wird die Mietdauer überschritten, ist die Sashimi W&W GmbH berechtigt, eine volle Tagesmiete zu berechnen. Der Kunde darf die Mietgegenstände nur am vereinbarten Veranstaltungsort und für den vereinbarten Zweck verwenden. Bei Nichtrückgabe oder Beschädigung der Mietgegenstände ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet.

9. Stornierung

Bei einer Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber nach schriftlicher Bestätigung werden 10 % Stornokosten des vereinbarten Auftragswertes fällig.

Storniert der Auftraggeber bis spätestens 42 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, werden 25 % des Auftragswertes als Stornokosten berechnet.

Bei einer Stornierung 41 bis 30 Werktage vor Veranstaltungsbeginn betragen die Stornokosten 50 % des Auftragswertes.

Storniert der Auftraggeber 30 bis 18 Werktage vor Veranstaltungsbeginn, sind 75 % des Auftragswertes zu zahlen.

Erfolgt die Stornierung weniger als 18 Werktage vor der Lieferung, werden 100 % des Auftragswertes fällig.

Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung einer Veranstaltungsräumlichkeit, behält sich die Sashimi W&W GmbH vor, bei Stornierung nach Vertragsabschluss die volle Raummiete laut Listenpreis in Rechnung zu stellen, wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

Für Produkte und Equipment, die extra für einen Auftrag angemietet oder angeschafft wurden, können gesonderte Stornierungsbedingungen gelten, die sich nach den Stornierungsgebühren des Verleihers richten.

10. Rücktritt

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erbracht, ist die Sashimi W&W GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ebenso ist die Sashimi W&W GmbH aus sachlich gerechtfertigtem Grund berechtigt, außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten. Haftungsansprüche bestehen nicht, wenn die Nichterfüllung des Vertrages auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs der Sashimi W&W GmbH liegen, wie z.B. beim Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümer. In solchen Fällen behält sich die Sashimi W&W GmbH das Recht vor, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

11. Haftung

Mitgebrachte Ausstellungsstücke oder andere persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die Sashimi W&W GmbH übernimmt keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung, außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Ist der Kunde Unternehmer, haftet er für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch seine Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder andere Dritte aus seinem Bereich verursacht werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung zu Abnutzungserscheinungen am Interieur des Veranstaltungsortes führen kann. Bei besonders empfindlichem Interieur bitten wir um rechtzeitigen Hinweis, damit Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg. Mit der Auftragserteilung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sashimi W&W GmbH anerkannt. Änderungen und Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.